Ziele der VGgB / Sinn und Zweck
1. Die VGgB ist der Zusammenschluss von hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern und Geschäftsleitern genossenschaftlicher Kreditinstitute in den Verbandsgebieten Frankfurt/Karlsruhe und Stuttgart.
2. Die VGgB hat die satzungsmäßige Aufgabe, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sonstigen beruflichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern und zu vertreten. Beispiele:
- Rechtliche Interessenvertretung:
Durchsetzung einer einheitlichen, für Geschäftsleiter optimierten Dienstrechtsschutzversicherung (vgl. Ziff. 3). Benennung fachkundiger Rechtsanwälte zur Vertretung vor Gericht oder gegenüber Dritten.
- Wirtschaftliche Interessenvertretung:
Durchsetzung einheitlicher, geeigneter Dienst- und Pensionsverträge. Überarbeiten der Gehaltsrichtlinien seitens der Verbände sowie Durchführung eigener Erhebungen bei den Mitgliedern.
- Sonstige berufliche Interessenvertretung:
Veranstaltungen, Beratungen und Empfehlungen in Fragen, die die berufliche Sphäre unserer Mitglieder insgesamt oder im Einzelfall berühren.
3. Aufgrund des Umfangs der Versicherungsleistung beträgt der Jahresbeitrag ab 2010 25,00 € Mitgliedsbeitrag zzgl. 329,00 € Versicherungsprämie.
Umfang des Versicherungsschutzes (Selbstbeteiligung: 2.300,00 € bzw. 250,00 € für Partnerkanzleien). Deckungssumme: T€ 500 pro Versicherungsfall für:
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a) Vermögensschaden-Rechtsschutz – außergerichtlich und gerichtlich – für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Mitglieds, wenn dieses wegen des Ersatzes von Vermögensschäden in Anspruch genommen wird. Leistungsumfang T€ 150 pro Versicherungsfall.
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b) Schadenersatz-Rechtsschutz – außergerichtlich und gerichtlich – für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen.
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c) Spezial-Straf-Rechtsschutz – außergerichtlich und gerichtlich – für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechtes. (Der Abschluss einer Spezial-Strafrechtsschutzversicherung oder D + O-Versicherung durch die Bank für Vorstand und Mitarbeiter oder Aufsichtsrat bleibt im Belieben der Bank. Keinesfalls schließen sich die Versicherungen gegenseitig aus).
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d) Anstellungsvertrags-Rechtsschutz – außergerichtlich und gerichtlich – für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem der versicherten Funktion zugrunde liegenden Anstellungsvertrag.
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e) Sozialgerichts-Rechtsschutz – gerichtlich – für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten.
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f) BaFin- Rechtsschutz – für Rechtsstreitigkeiten mit der BaFin.
4. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich von der Mitgliederversammlung neu festgesetzt. Neumitglieder zahlen einmalig eine von der Mitgliederversammlung festgesetzte Aufnahmegebühr von z. Zt. 102,50 €.